Mit Gesetzesdekret Nr. 147/2015 sollen Investitionen in Italien gefördert werden. Dafür erhalten Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Aktivitäten auf italienischem Staatsgebiet in bewusster Kenntnis des geeigneten Besteuerungsmodells zu planen. Es wurden ein sog. Cooperative Compliance Program und ein Advance Ruling on New Investments (Steuervorbescheid für Neuinvestitionen) eingeführt. Damit soll der Dialog mit dem Steuerpflichtigen verbessert werden und ihm mehr Sicherheit bei der Bestimmung der steuerlichen Belastung im Zusammenhang mit relevanten und dauerhaften ausländischen Investitionen in Italien gegeben werden.
Published in: NWB Datenbank – IWB Nr. 10 – 29 May 2020